Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für alle Angebote und Leistungen der Digital Century Group GmbH, Fanghöfli 6, 6014 Luzern, UID CHE-171.167.884 (nachfolgend „Digital Century Group GmbH") gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde"). Sie sind unter www.dc-group.ch/avb öffentlich abrufbar und werden im jeweiligen Angebot durch Verweis zum Vertragsbestandteil.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Die Digital Century Group GmbH erstellt für den Kunden ein individuelles Angebot (Offerte), das die konkrete Leistung, die Laufzeit und den Preis festhält. Diese AVB ergänzen das Angebot und regeln, was für alle Angebote gleich gilt.

1.2 Vertragsschluss durch Zahlung. Der Kunde nimmt das Angebot an, indem er den darin genannten Betrag (bei mehreren Raten mindestens die erste fällige Rate) fristgerecht bezahlt. Mit dem Zahlungseingang bei der Digital Century Group GmbH kommt der Vertrag zwischen den Parteien zustande, auch ohne gesonderte Unterschrift. Massgeblich sind der Inhalt des jeweiligen Angebots und diese AVB in der Fassung, die im Zeitpunkt der Zahlung unter www.dc-group.ch/avb abrufbar ist.

1.3 Zahlt der Kunde nicht innert der im Angebot genannten Gültigkeitsdauer, erlischt das Angebot ersatzlos. Ein neues Angebot ist in diesem Fall erforderlich.

1.4 Rangfolge. Bei einem Widerspruch zwischen dem Angebot und diesen AVB geht der Inhalt des Angebots vor.

1.5 Kein Konsumentenvertrag. Der Kunde bestätigt mit der Zahlung, die Leistungen für den eigenen Geschäftsbetrieb zu beziehen, nicht für private oder familiäre Zwecke. Das Widerrufsrecht für Konsumentinnen und Konsumenten nach Art. 40a ff. OR findet auf diesen Vertrag daher keine Anwendung.

§ 2 Leistungen

2.1 Die konkrete Leistung (insbesondere Art der Kampagne, Werbeplattformen, Laufzeit, Inhalte des gewählten Pakets) ergibt sich aus dem Angebot. Diese AVB regeln nur den gemeinsamen Rahmen.

2.2 Bei Leistungen im Bereich Social Recruiting gilt: Die Digital Century Group GmbH erbringt eine Werbe- und formale Prüfungsleistung, ausdrücklich keinen Einstellungserfolg. Sie erstellt und schaltet Werbekampagnen, sammelt Bewerbungen und prüft diese formal anhand der vom Kunden vorgegebenen Kriterien. Die fachliche Eignungsbeurteilung und der Anstellungsentscheid liegen vollständig beim Kunden. Die Digital Century Group GmbH trifft keine inhaltliche Eignungsbeurteilung, tritt nicht als Arbeitsvermittlerin im Sinne des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) auf und schliesst keine Arbeitsverträge ab.

2.3 Leistungen, die über den im Angebot festgehaltenen Umfang hinausgehen, werden nur auf gesonderten schriftlichen Auftrag gegen Zusatzhonorar erbracht.

2.4 Die Digital Century Group GmbH ist berechtigt, geeignete Unterauftragnehmende beizuziehen (zum Beispiel für Fotografie, Video oder Media-Buying). Die Gesamtverantwortung für die Leistungserbringung verbleibt bei der Digital Century Group GmbH.

§ 3 Mitwirkung des Kunden

3.1 Der Kunde wirkt so mit, dass die vereinbarte Leistung fristgerecht erbracht werden kann. Dazu gehören insbesondere:

3.2 Verzögerte oder unterlassene Mitwirkung verlängert Liefertermine entsprechend und kann zur Reduktion oder zum Wegfall einer Garantie gemäss § 5 führen.

§ 4 Honorar, Werbebudget und Zahlung

4.1 Das Honorar richtet sich nach dem im Angebot genannten Betrag. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Solange die Digital Century Group GmbH nicht mehrwertsteuerpflichtig ist (Art. 10 MWSTG), erfolgt die Fakturierung ohne Ausweis von Mehrwertsteuer.

4.2 Werbebudget. Ist im Angebot ein Werbebudget für die Schaltung auf Werbeplattformen (namentlich Meta, TikTok) vorgesehen, ist dieses vom Honorar getrennt, wird vom Kunden getragen und im Voraus an die Digital Century Group GmbH überwiesen. Die Digital Century Group GmbH verrechnet das Werbebudget eins zu eins ohne Aufschlag und legt nach Kampagnenende eine transparente Abrechnung vor.

4.3 Zahlungsfrist: 10 Tage netto ab Rechnungsdatum, sofern das Angebot nichts anderes festhält. Verzugszins: 5 % pro Jahr ab Fälligkeit. Mahngebühr: CHF 50.00 pro Mahnung.

4.4 Bleibt eine fällige Zahlung nach schriftlicher Mahnung und einer Nachfrist von 10 Tagen weiterhin aus, ist die Digital Century Group GmbH berechtigt, die Leistung einzustellen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben honorarpflichtig.

4.5 Zahlstelle und Bankverbindung. Zahlungen erfolgen mit befreiender Wirkung ausschliesslich auf das im Angebot beziehungsweise auf der Rechnung genannte Konto:

Digital Century Group GmbH, Fanghöfli 6, 6014 Luzern
Luzerner Kantonalbank AG, 6003 Luzern
IBAN CH45 0077 8229 7907 0200 2
BIC LUKBCH2260A

Eine Änderung dieser Bankverbindung wird für den Kunden erst verbindlich, wenn sie schriftlich mitgeteilt und zusätzlich telefonisch verifiziert wurde. Die Verifikation erfolgt durch einen vom Kunden selbst ausgehenden Anruf auf die Nummer 041 555 19 19. Eine E-Mail mit geänderten Kontoangaben genügt für sich allein nicht, auch nicht von einer dem Kunden bereits bekannten Absenderadresse. Zahlt der Kunde ohne diese Verifikation auf ein anderes Konto, befreit ihn diese Zahlung nicht von seiner Zahlungspflicht, es sei denn, die Falschzahlung ist nachweislich auf ein Verschulden der Digital Century Group GmbH zurückzuführen.

§ 5 Garantie

5.1 Garantie. Hält der Kunde das von der Digital Century Group GmbH empfohlene Werbebudget ein, erhält er innerhalb der im Angebot genannten Kampagnenlaufzeit mindestens 5 Bewerbungen. Gezählt werden Bewerbungen unterschiedlicher Personen, welche die vom Kunden vorgegebenen Kriterien formal erfüllen. Das empfohlene Werbebudget steht im Angebot oder wird dem Kunden vor dem Kampagnenstart schriftlich mitgeteilt.

5.2 Kostenlose Verlängerung. Gehen innerhalb der Kampagnenlaufzeit weniger als 5 Bewerbungen ein, verlängert die Digital Century Group GmbH die Kampagne einmalig um 2 Monate ohne zusätzliches Honorar. Die Werbekosten auf den Werbeplattformen trägt der Kunde auch während der Verlängerung, in der Höhe des empfohlenen Werbebudgets. Ein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Honorars in Geld besteht nicht.

5.3 Voraussetzung. Die Garantie gilt nur, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten gemäss § 3 erfüllt und das empfohlene Werbebudget während der gesamten Laufzeit einschliesslich einer Verlängerung einhält.

5.4 Ausschlussgründe. Die Garantie entfällt, wenn der Kunde eine Voraussetzung gemäss § 5.3 schuldhaft nicht erfüllt, die Kampagne vorzeitig abbricht oder wesentliche Vorgaben nach Kampagnenstart einseitig ändert, die ausgeschriebene Stelle während der Laufzeit anderweitig besetzt wird, ohne dass dies der Digital Century Group GmbH unverzüglich gemeldet wird, oder höhere Gewalt die Durchführung verunmöglicht (zum Beispiel eine Plattformsperrung durch Meta oder TikTok).

5.5 Keine Einstellungsgarantie. Die Digital Century Group GmbH garantiert niemals die tatsächliche Anstellung einer bewerbenden Person. Auswahl und Anstellungsentscheid liegen vollständig beim Kunden.

§ 6 Haftung

6.1 Die Haftung der Digital Century Group GmbH für Schäden ist auf das in den letzten 12 Monaten vom Kunden bezahlte Honorar (ohne Werbebudget) beschränkt.

6.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit haftet die Digital Century Group GmbH unbeschränkt.

6.3 Die Digital Century Group GmbH haftet nicht für Schäden aus verzögerter oder unterlassener Mitwirkung des Kunden, aus Änderungen der Werbeplattformen (Meta, TikTok) oder aus dem Verhalten von Bewerbenden beziehungsweise Dritten.

§ 7 Datenschutz

7.1 Bewerberdaten. Im Bereich Social Recruiting ist die Digital Century Group GmbH für die Bearbeitung der Bewerberdaten bis zur Weiterleitung an den Kunden eigenständig verantwortlich im Sinne von Art. 5 lit. j des revidierten Datenschutzgesetzes (revDSG). Sie informiert die Bewerbenden nach Art. 19 revDSG über eine eigene, öffentlich zugängliche Datenschutzerklärung. Mit der Weiterleitung einer Bewerbung an den Kunden liegt eine Bekanntgabe an einen Dritten vor. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde für seine eigene Weiterbearbeitung selbst verantwortlich.

7.2 Auftragsbearbeiter. Für Hosting, Datenbank, Mailversand und vergleichbare technische Dienste setzt die Digital Century Group GmbH Auftragsbearbeiter im Sinne von Art. 9 revDSG ein und hat mit diesen die dort verlangten Verträge geschlossen. Die Werbeplattformen (Meta, TikTok) sind demgegenüber eigenständig verantwortlich für die Auslieferung der Anzeigen, sie sind keine Auftragsbearbeiter.

7.3 Auslandbezug. Soweit Daten dadurch in ein Land ausserhalb der Schweiz und der Europäischen Union gelangen, namentlich in die USA (Meta, TikTok sowie weitere technische Dienstleister), sorgt die Digital Century Group GmbH für die Voraussetzungen nach Art. 16 und Art. 17 revDSG.

7.4 Löschfrist. Die Digital Century Group GmbH löscht Bewerberdaten spätestens 6 Monate nach Abschluss des jeweiligen Auswahlverfahrens, hilfsweise 6 Monate nach Eingang der Bewerbung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.

7.5 Kundendaten. Kontaktdaten des Kunden (Firma, Ansprechperson, Rechnungsangaben) bearbeitet die Digital Century Group GmbH als für diese Daten Verantwortliche zur Vertragsabwicklung und Rechnungsstellung sowie, soweit gesetzlich vorgeschrieben, zur Aufbewahrung nach den handelsrechtlichen Fristen.

7.6 Die Einzelheiten stehen in der auf www.dc-group.ch öffentlich zugänglichen Datenschutzerklärung.

§ 8 Vertraulichkeit

8.1 Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen (insbesondere Geschäftszahlen, Lohnstrukturen, Methoden) vertraulich.

8.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragsdauer und 5 Jahre nach deren Beendigung.

§ 9 Nutzungsrechte

9.1 Alle von der Digital Century Group GmbH erstellten Werbeanzeigen, Landingpages und Texte bleiben ihr Eigentum.

9.2 Der Kunde erhält eine nicht ausschliessliche Nutzungslizenz für die Dauer der Kampagne sowie für die interne Archivierung. Eine eigenständige Weiterverwendung, zum Beispiel auf der eigenen Karriereseite, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Digital Century Group GmbH.

9.3 Vom Kunden bereitgestelltes Material (Logo, Fotos, Videos) bleibt Eigentum des Kunden. Er gewährt der Digital Century Group GmbH die für die Auftragserfüllung notwendige Nutzungslizenz.

§ 10 Referenznennung

10.1 Die Digital Century Group GmbH darf den Kunden mit Firmenname und Logo als Referenz auf ihrer Website und in Verkaufsunterlagen nennen. Dazu darf sie die Ergebnisse der Kampagne angeben, zum Beispiel die Anzahl eingegangener Bewerbungen, den Zeitraum oder die besetzte Stelle. Die Angaben müssen wahr sein und aus der Kampagne selbst stammen. Interne Zahlen des Kunden wie Umsatz, Löhne oder Personalbestand werden nicht veröffentlicht.

10.2 Widerspruchsrecht. Der Kunde kann der Nennung und der Angabe von Ergebnissen jederzeit widersprechen, formlos per E-Mail an info@dc-group.ch. Nach Eingang des Widerspruchs entfernt die Digital Century Group GmbH die Nennung zeitnah, in der Regel innert 10 Arbeitstagen.

10.3 Zitate und Bewertungen (zum Beispiel Aussagen des Kunden oder ausführliche Fallstudien) verwendet die Digital Century Group GmbH ausschliesslich mit einer separaten, ausdrücklichen Freigabe des Kunden für den jeweiligen Wortlaut. Ohne diese gesonderte Freigabe werden keine solchen Inhalte veröffentlicht. Die Digital Century Group GmbH erstellt keine erfundenen oder nicht durch den Kunden autorisierten Testimonials.

10.4 Einzelfirmen. Führt der Kunde als Einzelfirma einen Namen, der zugleich der Name einer natürlichen Person ist, gilt die Nennung nach § 10.1 als Bearbeitung von Personendaten dieser Person im Sinne des revDSG. Die Digital Century Group GmbH veröffentlicht in diesem Fall ausschliesslich Firmenname und Logo gemäss Handelsregister- beziehungsweise Impressumsangabe, keine weiteren persönlichen Angaben. Das Widerspruchsrecht nach § 10.2 gilt unverändert.

§ 11 Änderungen dieser AVB

11.1 Die Digital Century Group GmbH kann diese AVB jederzeit für künftige Angebote ändern. Für ein bereits angenommenes Angebot (§ 1.2) gilt die Fassung weiter, die im Zeitpunkt der Zahlung unter www.dc-group.ch/avb abrufbar war.

11.2 Änderungen und Ergänzungen zu einem einzelnen Vertragsverhältnis bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt), vorbehalten bleibt § 4.5 zur Änderung der Bankverbindung.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB unwirksam sein, bleiben die übrigen in Kraft.

12.2 Anwendbares Recht: Schweizerisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.3 Gerichtsstand: Luzern.

Stand: 22.09.2026

Frühere Fassungen

Es gibt noch keine früheren Fassungen.